Die einzige nicht fremdbestimmte deutsche Verfassung ist jene von 1871
Von welchem Deutschland reden wir eigentlich?!
Vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation oder dem Heiligen Deutschen Reich Europäischer Nationen?! Wer oder was sind die Menschen, die mit Totschlagargumenten als „Reichsbürger“ abgestempelt werden? Unter Einbeziehung der Argumentation des Völkerrechtsgutachtens von Erhard Lorenz.
Plädoyer für eine neue außenpolitische Doktrin
Jede Kritik an den bestehenden Verhälntnissen, die Aufdeckung der Legenden der gegenwärtig über uns Herrschenden wird von Mainstreammedien und der etablierten parteipolitischen Elite der BRD fast ausnahmslos mit dem Vorwurf des Antisemitismus und Holocaustleugnung totgeschlagen, so als sei Kritik an schnellen Impfzulassungen, Grundrechteeinschränkungen und Freiheitsberaubungen aufgrund einer vermeintlichen „epidemischen Lage von nationalem Ausmaß“, Kritik am Weltfinanzkapitalismus, dem Imperialismus der USA und ihrer Verbündeten und dem neoliberalen Raubtierkapitalismus der vergangenen 35 Jahre eine Frage von Jüdischsein oder Linkssein.
Es ist schon merkwürdig, wer sich ungefragt welchen Schuh anzieht, denn warum sollte „Corona“ oder die Finanzkrise etwas mit nur einer Bevölkerungsgruppe oder Religionsgemeinschaft zu tun haben? Warum wird behauptet, Kritiker der Coronaverordnungen, des „Infektionsschutzgesetzes“ oder der Bankenunion seien antisemitische Holocaustleugner?
Umgekehrt gefragt, ist der brave Bürger, welcher die Lügen der über uns Herrschenden und der Mainstreammedien wie eine bittere Medizin tapfer schluckt, ein guter Demokrat und damit ein Antifaschist, der auf Seiten der Juden und Israel‘s steht?!
Dieser Eindruck wird mit Absicht geschürt, um Totschlagargumente zur Hand zu haben und zu vereinfachen: wer die Grundrechteeinschränkungen und Maskenpflicht hinterfragt muß ein NAZI sein, der gegen Juden und Bankiers sei. Und, wenn man das Grundgesetz mit seinen wunderbar liberalen Artikeln zu Meinungsfreiheit, Würde des Menschen und Friedensgebot zitiert, gar die Entnazifizierung gemäß Artikel 139 und eine Verfassunggebende Versammlung nach Artikel 146 Grundgesetz einfordert, wird man als „Reichsbürger“ abwertend kategorisiert und somit in einen Topf mit Leuten geworfen, die in ihrem Vorgarten neben den Gartenzwergen die Reichskriegsflagge hissen, sich Phantasieuniformen anziehen, als „Hohheit“ ansprechen lassen, Führerscheine und Reisepässe selber drucken, die Rundfunkgebühren verweigern, weil sie lieber private Trash-TV – und Shopping-Kanäle gucken anstatt den Sinn eines informativen und bildenden Sendeangebotes verstehen zu wollen, bloß weil ihre eigene spießige Meinung nicht dominierend wiedergegeben wird. „Reichsbürger“ steht auf der Totschlagkeule heutzutage. Diese billigen Propagandatricks funktionieren nur, weil die entsprechende jahrzenhntelange Gehirnwäsche der Staats- und Konzernmedien ihre Spuren hinterlassen hat.
Rechtsstand „Deutschlands“
Um die Notwendigkeit einer Verfassung zu verstehen, ist es unabdingbar, sich detailliert mit historischen Fakten zu befassen, die in ihrer Totalität unumstößlich als wahr gelten müssen, gleich ob es einem in den Kram paßt oder nicht. Dies gilt für den aufgeklärten Bürger des 21. Jahrhunderts, der ganz „woke“ daherkommt und LGBTQ für gottgewollt hält, ebenso wie den kleinbürgerlichen Rassisten, der als „Reichsbürger“ ein paar Fragmente des Völkerrechts aufgeschnappt haben will und diese in Auszügen radikal zitiert, sobald ein Gerichtsvollzieher bei ihm auftaucht. Diese Maulhelden, die jedem Amtsrichter „Hochverrat!“ entgegenschleudern, weil sie ja nur eine „BRD-GmbH“ vertreten würden und kein Recht hätten, ihnen gegenüber Maßregelungen zu verordnen, haben eben nicht mehr Recht, als diejenigen, die von einem Gewohnheitsrecht einer gelebten „Verfassungsrealität“ sprechen, die 75 Jahre Grundgesetz und Bundesrepublik Deutschland eben auch darstellen.
Die Bevölkerung hat ja all die Jahrzehnte recht gut mit Grundgesetz in der BRD gelebt und von Unterdrückung war wenig zu spüren, es sei denn, ja, es sei denn, man stellte Fragen nach Verfassung und Friedensvertrag. Dann reagiert bis heute der Apparat hochaggressiv. Man darf diese Fragen nicht stellen. Aber man muß sie stellen, andernfalls wir nie aus dem Teufelskreis von US-amerikanischer Bevormundung und indirekten Kriegsbeteiligungen als beauftragter Vassall herausfinden.
Ich hatte als Journalist in Moskau am 11. Februar 1990 Bundeskanzler Kohl nach seinem Gespräch mit dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow nach einer Verfassung für das zu vereinende Deutschland gefragt und Kohl antwortete: „Wir werden eine Verfassung zu schaffen haben.“ ARD und ZDF, das böse Gebührenfernsehen, sendeten es genauso. Prima, sagte ich zum Kanzler und fragte dann noch Gorbatschow, ob er das auch so sähe und der Präsident antwortete, daß der Kanzler es ihm auch so gesagt habe und er, Gorbatschow, habe von Seiten der UdSSR auch einen Friedensvertrag für das ganze Deutschland, also inklusive des Gebietes Kaliningrad, für welches er 50 Milliarden DM „Ausgleich“ haben wolle, vorgeschlagen. Ich war begeistert, aber Gorbatschow schüttelte bedauernd den Kopf. „Die Amerikaner werden das nicht zulassen.“, dämpfte er meine Hoffnung. Ich machte mich dennoch sofort nach Rückkehr nach Bonn auf, eine vorbereitende Verfassunggebende Versammlung zu gründen und nach Artikel 146 GG den Deutschlandkongress auszurufen. Zuvor hatte ich am Unterausschuß für eine Verfassung am Runden Tisch der DDR mitgearbeitet, und so gründeten wir einen Gesamtdeutschen Ausschuß, eben jenen „Deutschlandkongress“.
Im Zuge der raschen „Wiedervereingung“ geriet dieser jedoch rasch in Vergessenheit. Alle DDR-Bürger waren mal im Westen gewesen, hatten sich überteuerte Gebrauchtwagen und sinnlose Versicherungen andrehen lassen, wurden von der „Treuhandanstalt“, die den Ausverkauf und die Deindustrialisierung der Ex-DDR mit sozialem Kahlschlag brutalst zugunsten der westlichen Herrschaftskreise umsetzte, drangsaliert und hatten damit andere Sorgen, als über eine Verfassung und einen Friedensvertrag nachzudenken. Das Thema wurde erst wieder akut, als die Grundrechte mithilfe einer nachweislich inszenierten Fake-Pandemie, die den Zusammenbruch des neoliberalenn Wirtschaftsmodelles und die gleichzeitigen Vorbereitungen des NATO-Krieges gegen Rußland kaschieren sollten, ausgesetzt wurden.
Menschen, die bisher eher apolitisch vor sich hinlebten, wurden plötzlich wie von der Tarantel gestochen aufgeschreckt und entwickelten ein Gespür für politisches Unrecht. Sie solidarisierten und informierten sich und so wurden Millionen Menschen zumeist erstmals in ihrem Leben politisch aktiv. Der Ruf nach einer Verfassung wurde lauter, je mehr das Grundgesetz ad absurdum geführt wurde und je sichtbarer wurde, daß die Ansagen im Ukrainekrieg aus Washington kamen und das dritte Mal in 100 Jahren deutsche Waffen gegen Rußland eingesetzt werden sollten, desto mehr Menschen stellten die Frage nach der deutschen Souveränität und den bis heute fehlenden Friedensvertrag.
Schon der SPD-Politiker Professor Carlo Schmid stellte im Parlamentarischen Rat 1948 in Bonn fest, daß eine Verfassung die oberste Norm eines Staates ist. Sie beschreibt die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu Gliedstaaten und zum Volk, sie regelt den Staatsaufbau. Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz von den Alliierten bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß nicht das Staatsvolk das Grundgesetz, beraten und beschlossen hatte. Es war der Parlamentarische Rat der, nachdem er das Grundgesetz beraten und beschlossen hatte, dieses den Besatzungsmächten zur Genehmigung vorlegen mußte. Dazu ist festzustellen: Eine Verfassung, die eine Fremdmacht genehmigt hat, ist keine Verfassung eines freien und souveränen Staates mit einer wahrhaftigen Volkssouveränität.
Wer aber ist „das Volk“? Die richtige Staatsangehörigkeit der Deutschen ist nicht durch das Grundgesetz geregelt, obgleich es dort so behauptet wird. In Deutschland gilt bis zum heutigen Tag das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913.
§1 Begriffsbestimmung „Deutscher“ : Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 – 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 – 35) besitzt. Deutscher ist, wer die….. unmittelbare deutsche Reichsangehörigkeit….. besitzt (gemäß der BRD). Daher gilt für jeden Deutschen die Staatsangehörigkeit: Deutschland im Deutschen Reich. Alles andere ist völkerrechtlich und juristisch eine Täuschung!
Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich de jure erloschen. In Artikel 116 des GG ist festgeschrieben, in welchen Grenzen die Verfassung in Kraft treten müßte. Das Datum des Artikels 116 ist allerdings unrichtig und unterstreicht nur die Anerkennung des Diktates der Siegermächte bei der Schaffung des Grundgesetzes. Artikel 116 GG legt fest, wer sich als Deutscher Staatsbürger bezeichnen darf. Dort heißt es, Zitat: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hat“.
Die Zwei plus Vier – Souveränitätslüge
Das Deutsche Reich existiert in seinen völkerrechtlichen Grenzen auch heute im Jahr 2024. Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4 Vertrag) vom 12.09.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik, über die Grenzen „Deutschlands als Ganzes“ verhandeln darf. Dieses bleibt alleine dem Volk des Deutschen Reiches, respektive dessen völkerrechtlicher Vertretung vorbehalten.
Ebenso kann nur letztere Friedensverträge mit anderen Staaten unterzeichnen oder friedensvertragliche Regelungen erschaffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und kann somit auch keine Staatsverträge unterzeichnen, welche die Grenzen des Deutschen Reiches betreffen. Daß der „2 + 4 – Vertrag“ kein abschließender Friedensvertrag ist, erkennt man bereits daran, daß die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklauseln) immer noch gültig sind. Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBI. 1990, Teil II, Seite 890) ist nichtig. Begründung: Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990, gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Artikel 23 des GG wurde jedoch bereits am 17.07.1990, auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG, mit Wirkung ab 18. 07. 1990, 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben (BGBI, 1990, Teil II, S. 890 siehe zusammengefaßter Jahresbericht in der rechtsstaatlichen Bibliothek in Washington, USA). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen.
Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des GG beitreten. Ich war in Paris bei den Verhandlungen als Journalist anwesend und befragte seinerzeit US-Außenminister James Baker, den BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher und DDR-Außenminister Markus Meckel und alle drei bestätigten mir, daß dies zwar so sei, aber die Absicht der DDR, der BRD beizutreten ja bereits bekundet worden sei. Das stimmt zwar, aber bekundet ist nicht beurkundet, denn der Einigungsvertrag wurde erst anderthalb Monate später am 31. August 1990 unterschrieben. Jeder Erstsemester Student der Jurisprudenz weiß, daß kein Rechtsgeschäft rückwirkend Gültigkeit erlangen kann. Ebenso muß ein Gesetz einen Geltungsbereich haben, sonst ist es unwirksam. Mit Streichung des Artikel 23 GG wurde der einzige Artikel, welcher besagt, wo das Grundgesetz gültig sein soll, gestrichen. Strenggenommen, und das muß man ja, wenn man sich mit Recht und Gesetz befaßt, galt spätestens am 18. Juli 1990 das Grundgesetz nicht mehr. Die DDR hatte zwar noch eine Verfassung, so daß die BRD der DDR hätte beitreten können, aber das war offensichtlich politisch nicht gewollt.
Juristisch gesehen ist ein Einigungsvertrag schon deswegen nichtig, weil zwischen zwei deutschen Teilstaaten, welche aus verwaltungstechnischen Gründen getrennt waren, und welche beide Provisorien waren, kein Vertrag notwendig ist, um sie wieder zusammenzufügen.
Der einzige völkerrechtlich und juristisch geführte Begriff lautet: Deutschland im Deutschen Reich. Dieser Begriff ist für das Deutsche Reich und alle immer noch besetzten Teile Deutschlands in den Grenzen vom 31. Juli 1914 bindend.
Die „Wiedervereinigung“ der sogenannten Westzone mit der sogenannten Ostzone (Mitteldeutschland) ist sowohl von den Alliierten, als auch von der Regierung der BRD und der Regierung der DDR mit dem Wissen um das Völkerrecht und der Reichsverfassung rechtswidrig vorgenommen worden.
Ungültigkeit des Grundgesetzes
Art. 23 GG, in dem der Geltungsbereich des Grundgesetzes und die Möglichkeit des Beitritts festgelegt war, wurde vor Beitritt der neuen Länder aus dem GG gelöscht. Damit ist
A) der Beitritt der DDR nach Art. 23 GG nicht mehr möglich gewesen und
B) das GG erloschen, da es keinen Geltungsbereich mehr hat.
Artikel 146 des Grundgesetzes bestätigt das Erlöschen, Zitat: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Somit wäre die Vollendung der Einheit noch nicht eingetreten, die richtige „Wiedervereinigung“ stünde noch bevor. Die vollständige Souveränität ist nach wie vor ebenfalls nicht gegeben, da die Besatzungsrechte bisher mit keiner offiziellen Note der Alliierten aufgehoben worden sind. Im Sinne der konkurrierenden Gesetzgebung ist Artikel 23 GG eine Farce, denn es kann nie ein gleicher Artikel zwei unterschiedliche Texte führen, denn der alte Art. 23 und der neue Art. 23 sind nicht identisch im Sinn und Wortlaut, somit wäre das GG auch deshalb nichtig.
Was und wo ist die BRD?
„Deutsches Reich“ oder auch „Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937“ ist eine historische Fehldeutung derjenigen, denen das Versailler Diktat oder die S.H.A.E.F. – Gesetze nicht vollumfänglich bekannt sind. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung durch den Hitler-Faschismus benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945, sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geographischer Hinsicht zum Stand nach dem ersten Weltkrieg zu erfassen.
Die Grenzen vom 31.12.1937 sind absolut identisch mit den Grenzen, die sich aus dem Versailler Diktat vom 28. Juni 1919 ergeben haben und durch die USA mit Separatfrieden vom 25. August 1921 zwischen den USA und Deutschland vertraglich festgelegt wurden. Dieser Vertrag wurde als Gesetz am 20. Oktober 1921 durch den Reichsrat und den Reichstag der Weimarer Republik für das damalig geteilte Deutschland, ohne Elsaß, Westpreußen, Posen etc, in Kraft gesetzt. Einfach ausgedrückt bedeutet die Anwendung der Grenzen vom 31.12.1937 die Anerkennung des versailler Diktates von 1919 und den Separatfrieden von 1921.
Die Erwähnung der „Grenzen vom 31.12.1937§ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und „Groß-Berlin“ als ein Teil des Bundes, bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur ein Rechtsnachfolger der beiden fremdgesteuerten Staatsfragmente Weimarer Republik und Großdeutsches Reich ist und nicht „Deutschland als Ganzes“, wie es vor dem Versailler Diktat bestanden hatte. Von weltpolitischer Bedeutung ist folgendes: „Deutschland als Ganzes“ ist der deutsche Nationalstaat (Bundesgebiet) mit seinen Bundesstaaten in den Grenzen vom 31. Juli 1914 (einem Tag vor Beginn des Ersten Weltkrieges). Deutschland ist ein Teil des Deutschen Reiches, welches sich mit der Verfassung vom 16. April 1871 im Sinne der Deutschen Einheit zu einem „ewigen Bund“ geeint hatte.
In Anbetracht der wahren Einheit Deutschlands (1871) bildete sich im Rechtskreis des Deutschen Reiches erstmals der Nationalstaat Deutschland. Dies geht eindeutig auch aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 hervor.
Wer die BRD als souveränen Staat auf dem Grund und Boden des Deutschen Reiches anerkennt, erkennt die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches an, was mit der Feindstaatenklausel der UNO bewiesen wird. Damit erkennt man die Alliierten Militärgesetze, das Reichskonkordat, die Weimarer Republik, das Versailler Diktat in allen seinen Facetten und Konsequenzen an und verzichtet ehedem auf nationalstaatliche Soveränität.
Es ist sinnlos, die BRD zu verleugnen oder abzuerkennen, denn wer Artikel 146 des Grundgesetzes anwendet, erklärt sich zum „Reichsbürger“ und verweigert die Anerkennung der tatsächlichen Deutschen Reichsverfassung, wird häufig argumentiert und tatsächlich wohnt diesem Gedanken Logik inne, denn die erzwungenen Grenzen wurden zu keiner Zeit vom Bundespräsidium des Deutschen Reiches unter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages anerkannt. Diese Grenzen (31.12.1937 und 28.06.1919) haben nur für die nichtstaatlichen Handelsorganisationen Weimarer Republik, Großdeutsches Reich, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, BRD alt und neu, DDR, verbindliche Rechtskraft.
Rechtsbeziehung zwischen BRD und Deutschem Reich
Es gibt vielfache Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichtes (welcher Bund, welche Verfassung mag man fragen): Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde kein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (so Prof. Dr. Carlo Schmidt in seiner Ansprache in der 6. Sitzung des parlamentarischen Rates – StenBer S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Bevölkerung und ihr Gebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reiches, zu dem ihr eigenes Gebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anzuerkennen hat. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vergleiche BVerfGE 3, 288 [319f]; 6, 309 [338, 363]), täuscht aber vor, die Verantwortlichkeit für das ganze Deutschland zu haben (siehe Präambel des Grundgesetzes).
Zur Fortdauer des Deutschen Reichs über das Großdeutsche Reich und den 08. Mai 1945 hinaus ist folgendes zu bemerken:
In einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes wird ausgeführt, daß das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – davon ausgeht, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte untergegangen ist;
An dieser Stelle muß unbedingt auch auf die Vertreibung, Enteignung der Deutschen und Eigentumskonfiskation durch die Regierung von Polen in den Ostgebieten aufmerksam gemacht werden. Nach allen Regeln der Menschen- und Völkerrechte, allen internationalen Regeln und Abmachungen steht den betroffenen Deutschen das Recht zu, für den erlebten Schaden das Recht auf Eigentum, Würde und Heimat anerkannt zu bekommen, denn die vermögensrechtlichen Ansprüche der betroffenen Deutschen wurde zu keiner Zeit, von irgendeiner Regierung oder Verwaltung in Frage gestellt.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort:
Urteile des Bundesverfassungsgerichts:
a) BVerfG 2266 [277]
b) BVerfG 3288 [319 f.]
d) BVerfG 585 [126]
e) BVerfG 6309 [336, 363]
Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, war allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz und in allen Verträgen zwischen den Verantwortlichen der BRD mit anderen Vertragspartnern ist das gesamtdeutsche Staatsvolk und die gesamtdeutsche Staatsgewalt und die Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ verankert. Das Grundgesetz ist weder eine Verfassung, noch ein Gesetz, welches 79 Jahre nach Kriegsende die Interessen des Deutschen Volkes regelt, bzw. Genüge leistet. Innerhalb der Zeit des Bestehens wurde das Grundgesetz ständig geändert, welches die Unzulänglichkeit dieser Paragraphenansammlung zeigt. Das Grundgesetz war von Anbeginn eine Gesetzessammlung, die gemäß der Haager Landkriegsordnung Artikel 43 zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung erlassen wurde.
Die Haager Landkriegsordnung, die nur für das Deutsche Reich gelten kann besagt in Artikel 43 [Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]:
„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände der Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
Das Grundgesetz war zu keiner Zeit eine Deutsche Verfassung. Das GG regelt nicht die Bedürfnisse des Deutschen Volkes, noch hat das Grundgesetz Gültigkeit für das Deutsche Volk nach der „Wiedervereinigung“, die für die BRD Gültigkeit hat!
In Artikel 146 Grundgesetz wurde die Geltungsdauer des Grundgesetzes festgelegt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde.“
Die einzig für Deutschland in seiner völkerrechtlichen Gesamtheit gültige und in freier Entscheidung beschlossene Verfassung ist bis dato die Reichsverfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Eine Änderung auf heutige Bedürfnisse wird notwendig, sobald die Verfassung als gültige Reichsverfassung wieder eingesetzt ist und das Volk in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet hat.
Dagegen wurde die Präambel des Grundgesetzes wie folgt geändert:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das ganze Deutsche Volk.“ Von welcher freien Selbstbestimmung wird hier geredet?! Es gab keine Debatte und keine Abstimmung.
Nun zur Festlegung der Landes- bzw. Staatsgrenzen:
Nach den allgemeinen Regeln des geltenden interstaatlichen Rechts (Völkerrechts) ist für den Gebietsstand eines Staates der Stand am Tage vor dem Ausbruch eines Krieges maßgebend. Nach geltendem Völkerrecht sind für das Deutsche Reich folglich die Grenzen vom 31. Juli 1914 verbindlich oder anderenfalls muß man die Grenzen vom 31.08.1939 als gültig annehmen. Die unterschiedlichen Daten hängen davon ab, wie man den „Versailler Vertrag“ vom 26.06.1919 bewertet.
Zur Begründung ist festzuhalten, daß sofern man vom Datum 31.08.1939 ausgeht, dieses keineswegs eine Anerkennung des Versailler Diktats als gültigen Vertrag bedeutet. Im Versailler Vertrag waren – mit Wirkung vom 20.01.1920 – die Grenzen des Deutschen Reiches festgeschrieben worden, die, was die Ostgrenze des Reiches betrifft, von keiner Reichs- oder Bundesregierung je anerkannt wurde.
Eine juristische Überprüfung der derzeitigen Rechtslage zum „Versailler Vertrag bzw. Diktat“ stellt fest: Die Frage, ob ein Diktat als Vertrag angesehen wird und somit bindende Wirkung zeigen kann, ist divers zu betrachten. Was das Privatrecht betrifft, so ist man allgemein der Meinung, daß ein unter Zwang zustande gekommener Vertrag nichtig ist. Was das Völkerrecht betrifft, gehen die juristischen Auslegungen auseinander. Entscheidendes Kriterium hier ist meistens, wer diktiert und wer hinzunehmen hat. Der Versailler Vertrag war nach Auffassung der Siegermächte des Ersten Weltkrieges ein gültiger und damit ein für die Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet hatten, ein bindender Vertrag.
Sollte die USA den „Versailler Vertrag“ tatsächlich nicht unterschrieben haben, hätte das zur Folge, daß dieser „Vertrag“ in der Beziehung USA – Deutschland nie wirksam wurde. Aus dieser Tatsache darf nicht ohne weiteres die Schlußfolgerung gezogen werden, daß der „Versailler Friedensvertrag / -Diktat“ für jene Staaten, die diesen Vertrag unterschrieben haben, auch keine Rechtswirksamkeit hatte. Somit ist der besagte „Vertrag“ als Diktat zu werten und somit rechtlich unwirksam. Demnach muß man – nach den Normen des geltenden Völkerrechts – als Grenzen für das Deutsche Reich von den Grenzen vom letzten Tag vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 ausgehen. Dieser Tag war der 31. Juli 1914.
Feindstaat forever?!
Nachdem laut Definition der UN-Charta, das Großdeutsche Reich der Feindstaat ist, erübrigt sich auch ein Friedensvertrag mit den USA oder anderen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg, zumal die USA ihre Okkupationspolitik rücksichtslos fortsetzen und noch ausdehnen. (Nach Deutschland 1945, Japan, Korea, Vietnam, Palästina, teilweise Ägypten, Afghanistan, Irak, Ukraine und Syrien.)
Es ist eher unwahrscheinlich, daß die USA einem Friedensvertrag zustimmen wird. Nach dem zweiten Weltkrieg haben die Okkupationstruppen 300.000 deutsche Patente und 250.000 teildeutsche Fremdpatente, die in Deutschland lagerten, unter dem Befehl des Oberkommandierenden Eisenhower (u.a. Befehl: „Paperclip“) aus Deutschland widerrechtlich entfernt und genutzt. Gemäß der Haager Landkriegsordnung müssen die Patente entschädigt werden und für genutzte Patente muß jeder Verdienst an das Land, aus dem die Patente kommen, abgeführt werden. Allein die Raketenpatente würden mit Zinsen dem Deutschen Reich 28,3 Billionen Goldmark einbringen.
Geht man hingegen von der Rechtsverbindlichkeit des Versailler Vertrags „Diktats“ aus, dann gilt folgendes: Das Gebiet des Deutschen Reiches wurde durch den vor dem Ausbruch des Krieges im September 1939 vollzogenen Anschluß Österreichs, durch die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete und Neuschwabenland vergrößert. Das Reich erhielt dadurch jene Grenzen, wie sie am 31.08.1939 bestanden.
Bei Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich müßte konform dieser Auffassung von den Grenzen vom 31.08.1939 ausgegangen werden. Die Formel „Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937“ ist aus völkerrechtlicher Sicht nicht korrekt, erlangt jedoch seine Anwendbarkeit durch das Versailler Diktat (identische Grenzen) sowie die Festlegung der Vereinten Nationen allerdings nur wenn deren Legitimation rechtverbindlichen Charakter garantiert. Die Grenzen des Deutschen Reiches wie diese bei der UNO festgehalten werden und wie diese de facto rechtskräftig zu sein scheinen, sind die wie diese am 31.12.1937 bestanden. Die Rechtslage Österreichs, welches sich 1938 mit überwältigender Mehrheit dem Deutschen Reich (entgegen dem Versailler Diktat) anschloß, aber 1945 wieder in den Zustand von 1937 versetzt wurde, soll hier nicht erörtert werden, es sei denn, man wolle vorab die Frage klären, ob es überhaupt eine eigene souveräne österreichische Nation gibt. Völkerrechtlich ist letzteres noch nicht geklärt.
Wer, wie es die provisorische Verwaltung der „BRD“ immer versucht, das ganze „Deutschland“ nur auf das Gebiet der „BRD“ zu beschränken, begeht ständig Landesverrat am souveränen Deutschland bzw. des Deutschen Reiches.
Der Name „Deutschland“ wird in vielen Dokumenten mit vielen Epochen in Verbindung gebracht. So gab es das „Heilige Römische Reich Deutscher Nationen“, nach 1814 den „Deutschen Bund“ und ab 1871 das „Deutsche Reich“. Dieses Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen, besteht also bis heute und zwar in seinen nach den Normen des geltenden Völkerrechts gültigen Grenzen, wie oben dargestellt. Das Deutsche Reich ist nicht das „Großdeutsche Reich“ wie nach Ende des 2. Weltkrieges.
Noch ein Wort zu den Weltkriegen, für welche Deutschland die Alleinschuld zugeschrieben wird:
1. Weltkrieg:
Die Ursachen des Krieges lagen völkerrechtlich gesehen in den Spannungen die seit 1870 – 71 zwischen Frankreich und Deutschland verblieben waren. Die panslawische Bewegung verkraftete die Niederlage gegen Österreich nicht und so zog sich das Deutsche Reich die Feindschaft Rußlands zu, da man die Donaumonarchie unterstützte und einen als Defensivmaßnahme gedachten Unterstützungspakt im Angriffsfall unterzeichnete. England sah in dem Aufbau der U-Boot Flotte eine Kriegsvorbereitung und fühlte sich bedroht. Der äußere Anlaß war die Ermordung des österreichisch ungarischen Thronfolgers Franz Ferdinand am 28.06.1914 zusammen mit seiner Frau in Sarajewo. Diese Terrortat veranlaßte Österreich zu einem scharfen Gegenschlag. Das Ultimatum vom 23.07.1914 rief Rußland auf den Plan. Die Bündnisverflechtungen zwangen Deutschland an die Seite Österreichs. Obwohl Deutschland und England bis zum letzten Augenblick alle diplomatischen Beziehungen in die Waagschale warfen, ließ sich die Forderung Österreichs nach einer kriegerischen Auseinandersetzung nicht verhindern. Deutschland hat am Ausbruch des Krieges nach Prüfung durch Völkerrechtler der ganzen Welt, keine Schuld. Seit Juli 1914 war man bemüht, Deutschland die Alleinschuld zuzuschreiben. Eine Entente Kommission hatte einen Bericht verfaßt, demzufolge am 29.03.1919 Deutschland die Alleinschuld des Krieges zugeschrieben wurde. Das Deutsche Reich mußte wegen eines Ultimatums der Alliierten am 16.06.1919 die Alleinschuld im Artikel 231 des Versailler Vertrags unter Protest von deutscher Seite akzeptieren. Daher ist der Versailler Vertrag als Diktat zu werten und ist international wertlos. Das Deutsche Reich hat auch in der Folgezeit zwar die erhöhten Reparationen bezahlt, aber nie die Alleinschuld akzeptiert. Durch sachlich historische Forschung, auch von den damaligen Feindstaaten, erwies sich die These von der einseitigen Schuld Deutschlands als nicht haltbar.
Mit der internationalen Annullierung dieser These war der Versailler Vertrag endgültig als Diktat eingeordnet worden und als internationaler Vertrag eine Farce. (Siehe G.E.Barnes: „Genesis of the world war“; L.Bourgeois u. Pagès: Les Origines et les responsabilités de la grande guerre (1921); S.B.Fay: The origins of the world war, 2 Bd. (1928 u. 1930)
3. Weltkrieg oder Fortführung des 1. Weltkrieges
Auch der so genannte Zweite Weltkrieg fiel nicht vom Himmel und natürlich war das Genom des Bösen in Hitler personifiziert, aber ohne die Mächtigen des Düsseldorfer Industrieklubs, in dem sich Adlige, Eigentümer der deutschen Schwerindustrie und Bankiers trafen, die Hitler vollmundig unterstützten, wäre aus dem einfachen wütenden Gefreiten des Ersten Weltkrieges, welcher wohl auch einen Hass auf Juden hatte, weil sein eigener Vater jüdisch war, die Familie aber in Armut zurückgelassen hatte, niemals “der Führer” geworden.
Diese Großindustriellen und Bankiers, einige von ihnen pikanterweise jüdisch, dachten sie hätten in Hitler eine Marionette gefunden, bis dieser 1938 sich dann gegen einige seiner Förderer wandte. Die New York Times schrieb nach der Reichspogromnacht des 9. November 1938, daß diejenigen Juden, die Hitler zuvor unterstützt hätten, ihn fallen lassen würden. Der Hitler – Stalin Pakt vom August 1939 passte den US-Imperialisten nicht in den Kram, wollten sie doch Hitler als Bollwerk gegen den Bolschewismus installiert sehen. Bis zu seinem Tod hat Stalin an der Frage, warum Hitler ihn nur knapp zwei Jahre später, am 22. Juni 1941, verraten hat, was ja auch über kurz oder lang zu seinem eigenen Untergang führen würde, gerätselt. Ich vermute, daß die US-Geheimdienste Hitler erpressen konnten, wenn nämlich herausgekommen wäre, daß Hitler Halbjude war, hätte er in seine eigenen KZs wandern müssen.
In meinem Interview mit Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess im Alliierten Gefängnis in Berlin Spandau am 20. Juni 1987, suggerierte er, daß dies so gewesen sein könnte. Er will es aber nicht gewußt haben. Jedenfalls hatte Hess auch keine andere Erklärung für Hitler’s Verrat an Stalin. Zwei Monate später war Hess tot.
Es würde zumindest in das Muster US-amerikanischer Denkweise passen, denn auch in jüngerer Zeit fliegen immer wieder Doppelagenten der US-Geheimdienste auf, einige von ihnen haben es weit gebracht, man denke an Saddam Hussein, der von den USA gegen den Iran installiert worden war und den man dann, als es passend erschien, in eine Falle (Kuwait) laufen ließ, oder die merkwürdigen Verflechtungen des bin-Laden – Clans mit der Bush-Familie.
Am 21.03.1939 schlug Hitler Polen ein Übereinkommen vor, nach dem die Freie Stadt Danzig wieder dem Deutschen Reich angeschlossen werden sollte. Es war der Wunsch der Bevölkerung in Danzig und Deutschland, daß durch den polnischen Korridor eine exterritoriale Verkehrsverbindung zu Ostpreußen eingerichtet werden sollte. Die polnische Regierung lehnte dieses Ansinnen am 26.03.1939 ab. Durch ihren Berliner Botschafter ließen sie mündlich darauf hinweisen, daß die Verfolgung des deutschen Rückgliederungsplans Krieg mit Polen bedeuten würde. Eine Teilmobilisierung an der Danziger Grenze zeigte die Ernsthaftigkeit des Beschlusses. Durch nicht enden wollende gegenseitige Provokationen und der Tatsache, daß die Siegermacht USA es nicht für nötig empfand, den Versailler Vertrag zu unterzeichnen, wodurch das beabsichtigte Ausbluten des Deutschen Reiches im Westen sichergestellt war, spannte sich die Lage. Die britische Regierung schloß am 25. August 1939 einen britisch polnischen Beistandspakt ab. Man einigte sich auf Verhandlungen zwischen Deutschland – England und Polen. Hitler willigte am 29. August ein, daß hierzu ein polnischer Unterhändler nach Berlin käme, um den Frieden zu retten. Der Unterhändler erschien jedoch nicht, polnische Truppenteile überfielen Grenzposten an der polnisch deutschen Grenze und verkündeten am Nachmittag des 30.08.1939 die Generalmobilmachung. Daraufhin wartete Hitler bis zum 31.08.1939 auf ein Zeichen von Polen und nach einem inszenierten False Flag Grenz-Überfall durch SS-Chargen verkleidet als polnische Soldaten gab er am 01.09.1939 um 4:45 Uhr den Befehl zum Angriff auf Polen mit den Worten: „Ab heute 4 Uhr 45 wird zurückgeschossen!“
Aus der Sicht Amerikas hat der Zweite Weltkrieg völkerrechtlich jedoch nie stattgefunden, er war nur eine Fortsetzung der Kampfhandlungen des ersten Weltkriegs, in dem die USA am 6. April 1917 Deutschland den Krieg erklärt hat.
Nach Kriegsende des ersten Weltkriegs wurde das Versailler Diktat im Jahre 1920 in Kraft gesetzt, dieses ist aber nur ein „Schein-Friedensvertrag“ und wurde von der „Revolutionsregierung“ nur unter Protest (allerdings nie rechtskräftig) unterzeichnet. Damit stellt sich die Geschichte, aus Sicht der USA, so dar: Kriegseintritt der USA am 6. April 1917 durch Kriegserklärung der USA an Deutschland.
Ein Ende nach über 100 Jahren Kriegs- und Besatzungszustand ist absehbar, auch wenn von Seiten der BRD bisher eher Gegenteiliges getan wurde, während die Aufklärung zugenommen hat. Ob man den „Versailler Vertrag“ als Diktat ansieht, da er eindeutig unter Zwang zustande kam und von deutscher Seite „unter Protest“ unterschrieben wurde, wird die Wahrheitsfindung entscheiden. Ein Diktat ist völkerrechtlich kein gültiger Vertrag, dennoch einigten sich die Gesetzgeber, nach der UNO Regelung vorzugehen.
Die UNO Charta gilt nicht für das Deutsche Reich, denn der Feindstaat gemäß Feindstaatenklausel verbunden mit einem sogenannten 2. Weltkrieg, war nicht das Deutsche Reich sondern das „Großdeutsche Reich“.
Die UNO-Charta macht es deutlich, worum es sich handelt. Artikel 53, Charta der Vereinten Nationen lautet:
„(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“
EU oder das Heilige Deutsche Reich Europäischer Nationen
Auf friedlichem Wege, durch geschickte Verhandlungen und Wirtschaftsmacht, vermochte es die BRD-Verwaltung alle 9 Nachbarstaaten und auch angrenzende Staaten in die von deutscher Industrie und politischen Lobbyisten dominierte EU freiwillig zu zwingen indem eine Sogwirkung entwickelt wurde, die es von Vorteil erscheinen ließ, mitmachen zu wollen. In Wahrheit zahlte es sich für die meisten Mitglieder außerhalb Kerneuropas nur indirekt aus, indem von Brüssel aus in paneuropäische Infrastruktur investiert wurde. Natürlich war das auch im Interesse der Industrien in Italien, Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Österreich, da man so seine Güter besser an den Mann bringen konnte. Alle anderen Staaten verzeichneten jedoch innerhalb kürzester Zeit Handelsdefizite gegenüber der BRD und wurden so abhängig gemacht während die BRD ihren Export hauptsächlich in die EU steigern konnte.
Der European Roundtable of Industrialists (ERT) hat mehr Macht, als EU Kommission und Ministerrat und ist von deutschen Vertretern dominiert. Handelsketten wie Aldi und LIDL und ein europäisches ausgebautes Straßen- und Schienentransportnetzwerk ermöglichten den Erfolg der BRD-Wirtschaft. Man kann also sagen, daß insbesondere die BRD von der europäischen Einigung profitierte. Insofern ist die Feststellung, daß mit der EU Osterweiterung 2004 die BRD friedlich erreicht hat, was Hitler mit Waffengewalt und Terror nicht vermocht hatte, zutreffend: die vollständige wirtschaftliche und politische Unterjochung des europäischen Kontinentes. Von daher ist es völlig überflüssig wenn nicht gar abträglich, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Juli 1914 wiederherstellen zu wollen, denn mit Ausnahme des russisch besetzten Gebietes Kaliningrad-Königsberg ist dies bereits seit 2004 de facto der Fall.
Jedermann kann sich im gesamten EU-Gebiet überall niederlassen, ein Grundstück, Haus oder Wohnung erwerben, ein Unternehmen gründen oder eine Arbeit aufnehmen, sich pensionieren lassen, Kinder in Kindergarten, Schule und Ausbildungsstetten anmelden oder sich in einer Universtät einschreiben, in Krankenhäusern behandeln und pflegen lassen, fast alle Bürgerrechte wahrnehmen und sogar beerdigen lassen, wozu also um Gottes Willen, alte Wunden aufreißen und nationalstaatlich, völkisch oder rassistisch denken, wenn denn das Ziel, der Einheit eines Lebens- und Wirtschaftsraumes längst in der EU erreicht wurde und sogar die deutsche Stimme die am besten vernehmbare in allen EU-Institutionen ist?! Wozu einen Krieg mit Nachbarländern riskieren, um im Elsaß sagen zu können, aber eigentlich heißt Wissembourg Weißenburg, oder in Polen Gdansk, Danzig?! Das weiß doch eh‘ jeder, der dort wohnt oder zu Besuch hinfährt.
Einzig im Falle von Kaliningrad-Königsberg verhält sich dies anders und da würde es in der Tat einen Unterschied machen und zu diesem letzten Aspekt der deutschen Frage habe ich einige persönliche Anmerkungen zu machen, da ich selber damit befaßt war, als die Verhandlungen in Moskau am 11. Februar 1990 über die so genannte „Deutsche Einheit“ stattfanden.
Verpaßte Chance oder eine Friedenslösung mit Rußland
Deutsche und Russen verbindet viel mehr, als daß uns trennt. Kulturell, mental, historisch und wirtschaftlich, bloß politisch hapert es immer wieder. Letzteres liegt zumeist an äußeren, geopolitischen, Faktoren. Man kann auch sagen, daß jedes Mal, wenn Deutsche und Russen sich annähern, die US-Amerikanischen Imperialisten auf den Plan treten und das Schloß der Tür zerschießen, in welcher wir gerade einen Fuß haben. Lediglich zweimal in der russisch-deutschen Geschichte verhielt sich dies anders und war ein großer Erfolg für beide Seiten. Das erste Mal zu Zeiten der Hanse, als um das Jahr 1500 auch russische Städte wie Nowgorod und Smolensk teilnahmen und das zweite Mal zu Zeiten von Katharina der Großen, der deutschen Zarin von Rußland.
Im Jahre 1998 sprach ich einst mit Gordon Brown, dem Chancellor of the Exchequer, also Großbritannien’s Finanzminister, der soeben verkündet hatte, man werde zwei drittel der britischen Goldreserven in Frankfurt einlagern, damit man sozusagen einen Fuß in der Tür hätte, wenn man doch noch an der Europäischen Währungsunion teilnehmen wolle, was ja durchaus der Plan von New Labour unter Anthony Blair war. Ich lachte und fragte, ob er denn glaube, daß er das Gold jemals zurückbekäme? Brown guckte mich verdutzt an. Wir sollten nicht vergessen, wer den Zweiten Weltkrieg gewonnen hat, sagte er dann knapp. Ich erwiderte, daß dies nicht ganz geklärt sei, denn wenn ich mir die Wirtschaftsdaten sowie den politischen Einfluß in Europa ansähe, könnte man zu dem Schluß kommen, daß die BRD mit friedlichen Mitteln das im Begriffe zu erreichen sei, was Hitler mit Waffengewalt und Terror nicht vermochte: die deutsche Dominanz über den ganzen Kontinent. Brown verabschiedete sich dann rasch, denn sein Boß, Premierminister Blair betrat den Raum. Ob er ihm von unserem kurzen Diskurs erzählen würde fragte ich mich.
Nun nachdem wir alle Argumente der so genannten „Reichsbürger“ unter die Lupe genommen haben, können wir die einfache Frage stellen: Was wollt Ihr und was denkt Ihr ist unter den realen Umständen umsetzbar ohne Krieg? Es ist klar, daß nach der vertanen Chance von Moskau, Kaliningrad aus der wenig später ohnehin zusammenbrechenden Sowjetunion herauslösen zu können, dies nicht noch einmal geschehen würde. Gorbatschow war schwach, er verlangte ja noch nicht einmal von den US-Amerikanern irgendeine Garantie in Form eines Staatsvertrages, daß die NATO nicht ausgedehnt würde. Bloße Handschlagvereinbarungen und freundliche Gespräche in einer kaukasischen Sauna reichen bei solchen Dingen nicht aus, das bekommen wir ja seit Jahrzehnten der NATO-Expansion und des US-Imperialismus, der auch unter Trump erneut aufflammen dürfte, was man an seinem Appetit auf Grönland, den Panamakanal und die Nordstream 2 Pipeline ablesen kann, eindrucksvoll vorgeführt.
Was also wäre die friedliche Alternative, um den Status von Kaliningrad-Königsberg in beiderseitigem Einvernehmen zu ändern? Ich habe seit vielen Jahren immer wieder mit russischen Politikern darüber gesprochen und weiß, daß sie es niemals einfach so wieder hergeben würden, was ja auch wirklich in eine neue Vertreibung, diesmal von Russen, aus dem Gebiet bedeuten würde und natürlich nicht friedlich abgehen würde.
Mir kam die Idee, als Präsident Putin im Deutschen Bundestag im Jahr 2001 seine viel beachtete und beklatschte Rede hielt und von dem Europäischen Haus gesprochen hatte, welches wir gemeinsam zu bauen hätten. Ich dachte damals sofort an Kaliningrad und daß dies das Russische Fenster in unserem gemeinsamen Europäischen Haus sein könnte.
Inzwischen renne ich bei vielen russischen Politikern offene Türen ein, wenn ich vorschlage, daß man das Gebiet zu einer wirtschaftlichen und staatsrechtlichen Sonderzone machen könnte, wo sich Ost und West treffen, mit einer gemeinsamen Verwaltung, auf Basis einer Neuen Hanse, wobei die Hoheitsrechte nach wie vor Russisch sein würden, aber eben visafreie Einreise, vereinfachte Niederlassungsprozeduren ähnlich denen der EU und einer Förderung in jeglicher Hinsicht von Wirtschaft, Kultur und Frieden.
Für Rußland erübrigte sich damit auch das Problem mit der Suwalki – Lücke, jenen 120 km Korridor zwischen NATO-Staaten Polen und Litauen, wo ständig mit Spannungen zu rechnen ist. Wenn man im Zuge eines Friedensvertrages Kaliningrad als russisches Hoheitsgebiet anerkennt und zugleich eine gemeinsame Verwaltung aufbaut, dann beinhaltet dies auch eine gemeinsame Russisch-Europäische Sicherheitsstruktur. Die NATO hat dann nichts mehr zu melden. Als ich dies in meiner Rede in Kaliningrad am 300. Geburtstag von Immanuel Kant sagte, gab es viel Beifall.
Zurück zur Frage. Nach Einbeziehung aller Argumente der „Reichsbürger“ kommt man unweigerlich zu dem Schluß, daß nur ein souveränes Deutschland in einem vereinten Europa von Vorteil für die Friedenssicherung sein kann. Die „Reichsbürger“ mögen in einigen Punkt Recht haben. Aber Recht haben, heißt nicht auch Recht bekommen und wenn die jeweils andere Seite nicht bereit ist zu verhandeln, ja was dann?! Gewalt?! Das würde einen dritten, oder wie Henry Kissinger, ebensowenig ein „Reichsbürger“ wie Carlo Schmid, es nannte, einen zweiten Dreißigjährigen Krieg bedeuten, und egal, ob es der zweite oder dritte Weltkrieg wäre, es wäre garantiert der letzte.
Erneuter Aufruf nach Artikel 146 GG am 29.08.2020 in Berlin:
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